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Begegnungsstätten
(Nutzung gemeindlicher Räume)
Die Gemeinde Schwerin überlässt die Räumlichkeiten des Mehrgenerationentreffs in der Eichenstraße sowie der Kunst- und Begegnungsstätte auf dem alten Friedhof in der Seestraße Vereinen, Privatpersonen sowie Gewerbetreibenden zur individuellen Nutzung. Die Räume werden auch Parteien und anderen politischen Vereinigungen zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
Der jeweilige Nutzer ist jedoch nicht berechtigt, die Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen zu verwenden, die gesetzes- oder sittenwidrig sind oder demokratiefeindliche, fremdenfeindliche, rechtsextreme, rassistische, antisemitische oder antidemokratische Ziele verfolgen oder konfessionelle und/oder weltanschauliche Propaganda beinhalten, sei es vom Nutzer selbst oder von Besuchern der Veranstaltung.
Die Nutzungsbedingungen regelt die folgende Nutzungssatzung der Gemeinde Schwerin:
Die Nutzung der Räumlichkeiten der Gemeinde Schwerin erfolgt gemäß des folgenden Mietvertrages:
Anträge für die Benutzung der Räume und ihrer dazugehörigen Einrichtungen sind schriftlich rechtzeitig vorher an den Bürgermeister oder unter Verwendung des folgenden Anfrageformulars an die Gemeinde zu stellen. Sie werden unter Beachtung des Belegungsplanes entschieden. Die Nutzer haben die Art der Veranstaltung zu beschreiben und namentlich einen Verantwortlichen für die Veranstaltung / Nutzung zu benennen.
Buchungsanfrage :
Belegungsplan des Altbaus der Kunst- und Begegnungsstätte auf dem alten Friedhof in der Seestraße:
Belegungsplan des Neubaus der Kunst- und Begegnungsstätte auf dem alten Friedhof in der Seestraße:
Belegungsplan des Mehrgenerationentreffs in der Eichenstraße :