Landwirtschaft


Nach der deutschen Ostkolonisation wurde trotz der geringen Bodenqualität der Ackerbau zu einem Hauptwirtschaftszweig im Schenkenländchen. Viehhaltung und Fischerei spielten nur eine untergeordnete Rolle.

Für die Fischerei gab es strenge Regeln. Die Seen waren in herrschaftlichem Besitz. Die Herrschaft konnte "mit dem großen Zuge", dass heißt, mit großen Netzen fischen. Die Fischer der am Wasser gelegenen Dörfer durften nur "Fußfischerei" betreiben, dass bedeutet, mit Angel und mit kleinen Netzen fischen. Von den Erträgen mussten sie der Herrschaft Abgaben in Form von Naturallieferungen, später "Fischgeld" und "Kahnzins" leisten.

Die gesamten Ackerflächen waren im Besitz der Schenken von Landsberg. Sie verpachteten einen Teil an die Bauern – je nach Art und Größe des Besitzes Lehnbauern, Hüfner oder Kossäten – und waren zugleich selbst Gutsherren.

Nach dem 30-jährigen Krieg (1618-1648) vergrößerte sich die herrschaftliche Eigennutzung auf Kosten der Bauern beträchtlich. Für ihre mühselige Arbeit mussten sie Abgaben entrichten. Bei Missernten blieb ihnen manchmal kaum das Nötigste. Hungersnöte waren an der Tagesordnung. Denn in der Mark Brandenburg, zu der auch das Schenkenländchen gehörte, war die Landwirtschaft von jeher ein sehr mühseliges und wenig ertragreiches Geschäft. Der magere Sandboden gab nur wenig her. Bis vor 100 Jahren war das Düngen der Felder kaum gebräuchlich, es fehlten dafür die Voraussetzungen. Kunstdünger gab es nicht und Naturdung fiel ebenfalls nicht an, weil das Vieh in Weidehaltung gefüttert wurde.

Damit überhaupt Erträge erzielt werden konnten, mussten die Äcker immer wieder Ruhephasen erhalten, dass heißt, sie wurden nur sporadisch bestellt. Aus einer alten Aufzeichnung geht hervor, dass im Schenkenländchen 40,7 % der Äcker nur alle neun Jahre, 22,5 % alle sechs Jahre und nur 30 % alle drei Jahre bestellt werden konnten. Fürs Vieh sah es nicht besser aus, denn auf den sumpfigen Wiesen wuchs wenig nahrhaftes Futter heran.

Wenn man diese Fakten betrachtet, ist es schon ein Wunder, dass sich die Bauern überhaupt halbwegs ernähren konnten.

Der überwiegende Teil der Landbevölkerung lebte bis ins 19. Jahrhundert hinein ziemlich recht- und besitzlos. Erst nach dem Revolutionsjahr 1848 setzte allmäh­lich eine Besserung ein. Ab 1854 begann in Preußen die Neuvermessung der Dörfer. Dies war nötig, um anhand der neu gewonnenen Kataster die Spezial-Separation durchführen zu können. Das Land wurde unter denen aufgeteilt, die es bisher bewirtschafteten. Dabei achtete man darauf, dass jeder Beteiligte das Gleiche bekam. Deshalb rechnete man die Ackerflächen in Bodenklasse 1 um.

In Schwerin gab es 7 Kossäten und einen Büdner, die Land erhielten. Die Kossäten waren: Johann Friedrich Bulisch, Johann Christoph Erdmann Bulisch, Johann Karl Ludwig Jurisch, Christine Charlotte Pasche geb. Schultze, Johann Friedrich Wilhelm Buschack, Johann Friedrich Wilhelm Ludwig und Johann Friedrich Erd­mann Woblick. Der Büdner hieß Karl Ludwig Rahmal. Dieser erhielt rund 3 Morgen Land. Außerdem beka­men 5 Handwerksmeister sowie der Regierungsrat Ranke kleine Landanteile. Den großen Rest der Äcker, Wie­sen, Hütungen und Holzungen teilte man paritätisch unter den sieben Kossäten auf.

Der Gemeinde wurden die öffentlichen Straßen und Wege übertragen. Dazu kam ein Stück Land, der so genannte Schulzeacker. Diesen durfte der jeweilige Dorfschulze kostenlos beackern, eine frühe Art der Aufwandsent­schädigung.  

Kartoffelernte in den fünfziger Jahren. Foto, Archiv
Kartoffelernte in den fünfziger Jahren. Foto, Archiv

Erst In den Jahren 1959/1960 setzte eine Änderung der Besitzverhältnisse durch die in der DDR von der SED propagierte Kollektivierungswelle ein, die das Ziel hatte, die Landwirte, Bauern, Neubauern oder Kleinstbauern in einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zu vereini­gen. Dabei schreckte man auch nicht vor politischem Druck und Hausfriedensbruch zurück.

 

Am 25. März 1960 hatte man die Schweriner Landwirte so weit. Sie beugten sich dem Druck und willigten in die Schaffung einer LPG Typ 1 ein. Im Gründungsprotokoll heißt es lapidar: „Wir werktätigen Bauern der Gemeinde Schwerin, Kreis Königs Wusterhausen, Bezirk Potsdam, der Deutschen Demokratischen Republik, erkennen das Musterstatut, dass bei uns vorliegt, an und gründen damit die Landwirtschaftliche Produktionsge­nossenschaft Typ 1 "Frühlingssturm." Unterzeichnet haben das Protokoll: Agnes Bulisch, Alfred Bulisch, Martin Bulisch, Emil Bulisch, Joachim Krüger, Heinz Krüger, Fritz Bulicke, Willi Ziboll und Ferdinand Roeski als Bürgermeister. Der erste Vorsitzende der Genossenschaft wurde Fritz Bulicke.

Beim Typ 1 der LPG wurde nur der Acker gemeinschaftlich bewirtschaftet, die Viehhaltung blieb in privater Hand. Diese Form der LPG, sowieso nur zum Übergang gedacht, wurde auf Drängen der SED auch für die Tierproduktion durchgesetzt, so dass es für die gesamte landwirtschaftliche Produktion selbständige genossen­schaftliche Großbetriebe gab.

Mit der Kooperation 1971 wurden die LPGn von Teupitz, Tornow, Schwerin und der Landwirtschaftsbetrieb Landesklinik zusammengeführt. Diese Einrichtung war ökonomisch erfolgreich. Es besserten sich zwar die Ar­beits- und Lebensbedingungen der Bauern, doch waren viele unzufrieden mit dem Verlust der Selbstständigkeit in der neuen Zeit.

 

Nach der Wende kam die landwirtschaftliche Produktion fast völlig zum Erliegen. Rechtsnachfolger der LPG wurde zum Teil die Agrar-Genossenschaft in Münchehofe. Einen bäuerlichen Betrieb gibt es seitdem in Schwerin nicht mehr. (2/3/4)

Rezeß-Urkunde 1863 (Deckblatt), Archiv
Rezeß-Urkunde 1863 (Deckblatt), Archiv
Königl. Rezeß-Genehmigung 1863, Archiv (Transkription rechts)
Königl. Rezeß-Genehmigung 1863, Archiv (Transkription rechts)

Als Besitzer des zu den Fideikomisse meines königlichen Hauses gehörigen Amtes Teupitz, Münchehofe und des Rittergutes Löpten nebst Partinenzien, genehmige ich hierdurch den angehefteten, von meiner Hofkammer mit den Eingesessenen zu Schwerin unter den 19. Januar 1863 abgeschlossenen Auseinandersetzungs-Rezess, betreffend die Spezial-Separation von Schwerin in allen seinen Punkten und Klauseln.

Bad Gastein, den 5. August 1863

gez. Wilhelm

(Siegel)

 

Für den Minister des königl. Hauses

gez. Krosigk


Gründungsprotokoll der LPG "Frühlingssturm", Archiv
Gründungsprotokoll der LPG "Frühlingssturm", Archiv
Pflichtabgabe von Feldfrüchten der Ernte 1946, Archiv
Pflichtabgabe von Feldfrüchten der Ernte 1946, Archiv
Aussaatplan für die Herbstbestellung 1946, Archiv
Aussaatplan für die Herbstbestellung 1946, Archiv

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